Schuldenfrei ohne Privatkonkurs – außergerichtliche Schuldenregulierung

Schuldenfrei ohne Privatkonkurs – außergerichtliche Schuldenregulierung

 

Artikellänge: 2 Minuten

Nicht immer muss der Privatkonkurs die beste Lösung sein, um sich von den Schulden zu befreien. Insbesondere wenn der Gesamtschuldenstand überschaubar ist oder aus einigen, wenigen, wenn auch hohen Forderungen besteht, kann es sich lohnen seine Schulden außergerichtlich zu regulieren, anstatt sofort den Privatkonkurs anzustreben.

Dazu stehen u.a. folgende Instrumente zur Verfügung:


Ratenzahlungen

Vereinbaren Sie Ratenzahlungen, wenn Sie die gesamte Summe nicht auf einmal bezahlen können. Bieten Sie eine Rate an, die Sie sich auch wirklich dauerhaft leisten können.

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Zinssatzsenkung

Wenn Sie nicht ohnehin bereits einen Zinssatz mir ihrem Gläubiger vereinbart haben, greift der gesetzliche Zinssatz von 4% p.a. Versuchen Sie den Zinslauf auszusetzen oder auf ein niedrigeres Maß herunterzuverhandeln.

Vorübergehende Stundung

Bei einer Stundung vereinbaren Sie, dass Sie vorübergehend nicht zahlen müssen. In der Praxis werden Stundungen für einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten ausgesprochen. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn Sie in absehbarer wieder zahlungsfähig sind, da Sie ansonsten das Problem nur nach hinten verschieben.

Abschlagszahlungen

Bei einer Abschlagszahlung bietet man einem Gläubiger einen Prozentsatz der geschuldeten Forderung an. In der Regel wird eine Einmalzahlung geleistet. Im Gegenzug verzichtet der Gläubiger auf den Rest der Forderung.

Sollte eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht in Frage kommen oder scheitern, steht Ihnen immer noch der Gang in den Privatkonkurs offen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jürgen-Friedrich Diener

Konzipient, Junior Associate

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate