Reisestorno wegen Corona Virus

Reisestorno wegen Corona Virus

 

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Aufgrund der derzeitigen Lage ist der Antritt für gebuchte und bereit bezahlte Auslandsreisen in vielen Fällen aufgrund von Aus- bzw. Einreiseverboten unmöglich.

Dazu kommt, dass angesichts der akuten Gefahr ein Reiseantritt und der damit verbundene, zwangsweise Kontakt mit anderen Personen nicht zumutbar sind.

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In den meisten Fällen können Sie Reisen, die in unmittelbarer Zukunft (jedenfalls 1- 2 Wochen) stattfinden würden, kostenlos stornieren. Sie müssen sich in der Regel auch nicht mit Alternativterminen oder Gutscheinen abspeisen lassen, sondern können den bezahlten Betrag rückfordern.

Sie erreichen uns auch derzeit wie gewohnt unter 0043 1 600 2771 bzw. via Email unter office@gl-recht.at.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen gegen Ihre Vertragspartner, Reiseveranstalter oder Fluglinien und besprechen alles weitere in einem Telefongespräch.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Iman Fatahi

Rechtsanwalt