Doppelstaatsbürgerschaft – Ist ein zweiter Pass möglich?

Doppelstaatsbürgerschaft – Ist ein zweiter Pass möglich?

 

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Kann ich meine Staatsbürgerschaft auch verlieren? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich erlaubt Österreich keine Doppelstaatsbürgerschaften. Es gibt jedoch Ausnahmen und Spezialfälle:

  • Die Eltern haben unterschiedliche Staatsbürgerschaften. Dann kann das Kind mit Geburt beide Staatsbürgerschaften behalten. Das gleiche gilt, wenn das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, wo es geboren wurde, ein Elternteil aber öster. Staatsbürger ist.
  • Adoptivkinder von Österreichern bis zum 14. Lebensjahr.
  • Uneheliche Kinder von Österreichern bis zum 14. Lebensjahr.
  • Die Rückgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft ist unmöglich oder unzumutbar (Konventionsflüchtlinge, Syrien, Iran, …).
  • Die Einbürgerung erfolgt im besonderen Interesse der Republik (Sportler, Prominente).
  • Die Behörde bewilligt den Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft.
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Letzter Punkt stellt am häufigsten ein Problem dar. Wenn ein österreichischer Staatsbürger nämlich (freiwillig) eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert er automatisch die öster. Staatsbürgerschaft. Einzige Möglichkeit dies zu vermieden: die Behörde (MA35) bewilligt die Doppelstaatsbürgerschaft vorher.

Ist die österreichische Staatsbürgerschaft einmal verloren, brauchen sie in Österreich einen Aufenthaltstitel. Selbst dann, wenn sie seit Geburt Österreicher waren.

Auf keinen Fall sollten Sie daher unbedacht eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leismer

Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt