2,9 Millionen Euro Strafe für Mr. Green

2,9 Millionen Euro Strafe für Mr. Green

 

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Die schwedische Glücksspielbehörde (SGA) hat Mr. Green (im Besitz von William Hill) eine Geldstrafe in der Höhe von 2,9 Millionen Euro auferlegt, wegen schwerwiegender und langwieriger Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht.

Zudem wurde dem Betreiber eine Geldstrafe auferlegt, weil er keine ausreichenden Risikobewertungen zur Geldwäsche durchgeführt hatte. Mr. Green hat nun 3 Wochen Zeit gegen diese Entscheidung zu berufen.

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Mr. Green, William Hill und andere Anbieter sind auch in Österreich schwer unter Druck. Denn in Österreich darf www.win2day.at als einziger Konzessionär legal Online-Glücksspiel anbieten. Sämtliche Höchstgerichte in Österreich entscheiden in ständiger Rechtsprechung, dass das österreichische Glücksspielgesetz im Einklang mit den europarechtlichen Regelungen steht. Online-Glücksspielverluste können von Betreibern, die keine österreichische Lizenz haben, innerhalb von 30 Jahren zurückgefordert werden. Unsere Klienten haben bereits über 2.000-mal gegen illegale Glücksspielanbieter geklagt und über 500 Fälle konnten bereits gewonnen werden. Auch die Kronen Zeitung hat bereits über einen prominenten Fall berichtet.

Mr. Green versucht sich in zahlreichen Gerichtsverfahren, als auch in der Öffentlichkeit, als geeignete Alternative zum österreichischen Glücksspielmonopol anzupreisen. Auf der Website bezeichnet sich Mr. Green selbst als eines der sichersten Online-Casinos. Die Entscheidung der schwedischen Glücksspielbehörde erschüttert die Glaubwürdigkeit von Mr. Green zutiefst und unterstützt die zahlreichen österreichischen Gerichtsentscheidungen, wonach Spieler ihre Online-Glücksspielverluste von Mr. Green und anderen Anbietern zurückfordern können. Ziel des österreichischen Glückspielgesetzes ist es, Spieler zu schützen und auch Geldwäsche zu verhindern.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Dr. Karim Weber

Rechtsanwalt