Richtwert

Richtwert ab April 22

Richtwert ab April 22

Nach einjähriger Aussetzung wurde der Richtwert und die Kategoriebeträge mit Wirkung vom 1. April 2022 erhöt.

Artikellänge: 2 Minuten

Mit Wirkung vom 1. April 2022 hat sich der Richtwert um 5,85% erhöht, nachdem deren Anhebung im Jahr 2021 durch das mietrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) um ein Jahr ausgesetzt wurde. Ebenso kam es zu einer Anhebung der Kategoriebeträge um 5,5%.

Das Richtwertgesetz sieht vor, dass der Richtwert und die Richtwertmieten alle zwei Jahre angehoben werden, wenn die Inflationsrate über drei Prozent liegt. Bei aufrechten Mietverträgen ist die Mietzinserhöhung erst ab dem kommenden Monat, also ab Mai möglich, bei neuen Mietverträgen schon ab 01.04.2022.

Die Mietzinsanhebung ist jedoch an formelle Voraussetzungen geknüpft und ist nur dann gültig, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Wertsicherungsklausel vereinbart ist und das Erhöhungsbegehren mindestens 14 Tage im Vorhinein dem Mieter oder der Mieterin in schriftlicher Form mitgeteilt wird.

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Seit 01.04.2022 gelten nun die folgenden Richtwerte für den Mietzins nach dem Mietrechtsgesetz (MRG):

Bundesland Alt: seit 1. April 2019 Neu: ab 1. April 2022
Burgenland 5,30 € 5,61 €
Kärnten 6,80 € 7,20 €
Niederösterreich 5,96 € 6,31 €
Oberösterreich 6,29 € 6,66 €
Salzburg 8,03 € 8,50 €
Steiermark 8,02 € 8,49 €
Tirol 7,09 € 7,50 €
Vorarlberg 8,92 € 9,44 €
Wien 5,81 € 6,15 €

Die Kategoriebeträge änderten sich wie folgt:

Kategorie Alt: 1.2.2018 bis 31.3.2022 Neu: ab 1.4.2022
A 3,60 € 3,80 €
B 2,70 € 2,85 €
C 1,80 € 1,90 €
D brauchbar 1,80 € 1,90 €
D unbrauchbar 0,90 € 0,95 €

Der Richtwert ist die Grundlage für die Berechnung der Mieten in den vor 1945 errichteten privaten Altbauwohnungen, deren Mietvertrag nach 1994 abgeschlossen wurden. Die Richtwerte bilden aber auch die allgemeine Basis für die Mieten in den Wiener Gemeindewohnungen für Mietverträge, welche nach 2004 abgeschlossen wurden.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Iman Fatahi

Rechtsanwalt