Die Patientenverfügung – ist mein Wille im Ernstfall gesichert?

Die Patientenverfügung – ist mein Wille im Ernstfall gesichert?

 

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Die Patientenverfügung – ist mein Wille im Ernstfall gesichert?

Wenn sich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit die Frage stellt, ob gewisse medizinische Behandlungen – wie etwa lebensverlängernde Maßnahmen – vom Patienten erwünscht sind oder abgelehnt werden, steht man oftmals vor dem Problem, dass der Patient selbst keine Auskunft mehr darüber erteilen kann. Dies führt oft zu Diskussionen und Streit in der Familie und zwar in einer Zeit, die ohnehin schon schwierig genug ist.

Will man also verhindern, dass bestimmte medizinische Maßnahmen, die man ablehnt, gesetzt werden, muss man eine Patientenverfügung errichten. Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Erklärung, die die behandelnden Mediziner an den Willen des Patienten bindet. Die Verfügung ist 8 Jahre gültig und sollte vor Ablauf erneuert werden. Ein Widerruf ist natürlich jederzeit möglich.

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Für die Errichtung ist zunächst eine umfassende medizinische Aufklärung notwendig, um die sich der Hausarzt Ihres Vertrauens kümmert. Nach dem Arztbesuch erhalten Sie bei uns die notwendige rechtliche Aufklärung. Wir erledigen wir für Sie auch die Registrierung, die sicherstellt, dass Ihre Verfügung berücksichtigt wird und bewahren das Original sicher auf.

Durch die Patientenverfügung ist Ihr Wille im Ernstfall gesichert.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Michael Gottgeisl

Rechtsanwalt