Rückforderung des Arzthonorars aufgrund eines Aufklärungsfehlers

Rückforderung des Arzthonorars aufgrund eines Aufklärungsfehlers

 

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Im Lauf eines Jahres setzte der beklagte Zahnarzt der klagenden Patientin mehrere Zahnimplantate im Oberkieferbereich ein.

Die Behandlung erfolgte korrekt. Die Klägerin bezahlte dafür Honorare in Höhe von insgesamt ca 37.000 €. Bald darauf erfuhr die Klägerin durch eingeholte Befunde davon, dass Implantate außerhalb des Kieferknochens zu liegen gekommen sind, Entzündungen aufgetreten sind und dieser Zustand weitere Behandlungsschritte erfordert. Über die mit dem Einsetzen der Implantate verbundenen Risiken war die Klägerin vom Beklagten vor den Behandlungen nicht aufgeklärt worden.

Sie begehrte ein Schmerzengeld in Höhe von EUR 50.000 und forderte das geleistete Arzthonorar zurück. Das Gericht sprach ihr den vollen Betrag zu.

Wollen auch Sie ihr Arzthonorar wegen mangelnder Aufklärung zurück fordern? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina
Satish

Rechtsanwältin