Strafbarkeit der Scheinehe

Strafbarkeit der Scheinehe

Sind illegale und strafbare Scheinehen eine verlockende Alternative zu Asylverfahren? Der Schwarzmarkt blüht.

Artikellänge: 2 Minuten

In den letzten Jahren wurde das Fremdenrecht deutlich verschärft. Auch Asylverfahren werden vermehrt negativ entschieden. Sind illegale und strafbare Scheinehen eine verlockende Alternative zu Asylverfahren?

Rechtsanwalt Dr. Karim Weber warnt vor den Konsequenzen und berichtet, dass der Schwarzmarkt blüht. Preise zwischen € 7.000 und € 20.000 sind nicht ungewöhnlich.

Im gesamten Strafgesetzbuch (StGB) findet sich kein Tatbestand zur Scheinehe, daher kursieren Gerüchte das Scheinehen straffrei oder nur Verwaltungsübertretungen wären.

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Der Straftatbestand „Eingehen und Vermittlung von Aufenthaltsehen“ ist in § 117 FPG geregelt. Der Gesetzestext ist komplex. Rechtsanwalt Dr. Karim Weber stellt die drei verschiedenen Tatvarianten in vereinfachten Worten dar:

  1. Ein zur Niederlassung im Bundesgebiet berechtigte Person, die eine Ehe mit einem Fremden eingeht, ohne ein gemeinsames Familienleben iSd Art. 8 EMRK führen zu wollen, und weiß oder wissen musste, dass sich der Fremde für die Erteilung oder Beibehaltung eines Aufenthaltstitels, für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft oder zur Hintanhaltung aufenthaltsbeendender Maßnahmen auf diese Ehe berufen will, macht sich nach § 117 Abs 1 FPG strafbar. Dieses Verhalten ist vom Gericht mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
  2. Wird die Tathandlung des Abs 1 mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern, begangen, droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
  3. Wer gewerbsmäßig solche Ehen vermittelt, ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Ist der Fremde, der die Scheinehe eingeht straffrei? Nein, der Fremde als Beteiligter wird verurteilt, wenn ein Entgelt geflossen ist (Tathandlung nach Abs 2 und Abs 3).

Dr. Weber verteidigt häufig und erfolgreich bei Scheinehen. Wichtig ist es Entlastungszeugen zu beantragen und entlastende Urkunden (insbesondere gemeinsame Fotos und Videos von gemeinsamen Anlässen in verschiedenen Situationen) vorzulegen.

Droht Ihnen ein Strafverfahren wegen Scheinehe? Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich.

Durch eine erfolgreiche Strafverteidigung kann Ihnen nicht nur das Gefängnis sondern auch die Abschiebung erspart bleiben!

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina
Satish

Rechtsanwältin

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate

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