Geld zurück bei (schlechter) Lebensversicherung

Geld zurück bei (schlechter) Lebensversicherung

Versicherungsnehmer haben in vielen Fällen die Möglichkeit von der Lebensversicherung zurückzutreten.

Artikellänge: 2 Minuten

Viele Konsumenten haben aufgrund der schlechten Performance ihrer Lebensversicherung viel Geld verloren.

Oft erhalten Betroffene in Summe weniger ausgezahlt als sie eingezahlt haben. Das gilt bzw. galt vor allem für fondsgebundene Lebensversicherungen. Hier haben schlechte Kursentwicklungen oft zu großen Verlusten bei den Betroffenen geführt.

Sind auch Sie betroffen und möchten den (erlittenen) Schaden im Nachhinein abwenden oder ohne Verluste aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie.

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Versicherungsnehmer haben in vielen Fällen die Möglichkeit von der Lebensversicherung zurückzutreten. Denn die Höchstgerichte haben bestätigt, dass Versicherungsnehmer im Falle einer fehlenden oder fehlerhaften Belehrung des Rücktrittsrechts (z.B. falsche Frist), von einem abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zurücktreten können.

Eine weitere gute Nachricht: Das Gesagte gilt auch für alte oder ausgezahlte Polizzen. Sie können weiter von Ihrer Lebensversicherung zurücktreten, egal ob der Vertrag noch aufrecht ist oder schon gekündigt wurde. Betroffene erhalten dann die Rückzahlung der einbezahlten Prämien samt 4% Zinsen.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen letztmals in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil (OGH | 7 Ob 37/22z | 28.04.2022). “Der Versicherungsnehmer hat die Belehrung über die Möglichkeit des Rücktritts nach § 165a VersVG vom Versicherer zu erhalten… Weder Verwaltungskosten noch Abschlusskosten (hier die Kosten eines vom Versicherer nach § 30 MaklerG nach Versicherungsvertragsabschluss honorierten Maklers) realisieren sich im Vermögen des Versicherungsnehmers; sie schmälern daher seine bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüche nicht.”

Gerne überprüfen wir unverbindlich und kostenlos, ob für Sie die Möglichkeit besteht, Geld aus einem (alten) Lebensversicherungsvertrag zu erhalten.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leinsmer

Rechtsanwalt