Drogenmissbrauch – Therapie statt Strafe

Drogenmissbrauch – Therapie statt Strafe

Drogenmissbrauch: Wer Drogen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut, einem anderen anbietet, oder verschafft, dem droht eine hohe Strafe.

Artikellänge: 2 Minuten

In Österreich ist das Gesetz rund um den Umgang mit Suchtmitteln und dem Drogenmissbrauch streng reguliert.

Generell besagt das Suchtmittelgesetz (SMG), dass unter anderem nicht nur das Erwerben eines Suchtmittels, sondern auch das Besitzen, die Einfuhr, das Erzeugen, die Beförderung und das Ausführen von Suchmitteln vorschriftswidrig und dadurch der Drogenmissbrauch strafbar sind. Wer etwa Opiummohn, Kokastrauch oder die Cannabispflanze oder psilocin-, psilotin- oder psilocybinhältige Pilze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut, einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, dem droht eine hohe Strafe.

Jedoch ist nicht in allen Fällen eine sehr hohe Strafe plausibel. Wenn etwa festgestellt wird, dass der Verurteilte Suchtmittel beschaffen hat, um selbst zu konsumieren, ist für so eine strafbare Handlung eine mildere Strafe vorgesehen.

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Eine Bestrafung wird jedoch nicht dazu beitragen, das Konsumverhalten von Süchtigen bei Drogenmissbrauch zu ändern. Hier kommt der rechtspolitische Grundsatz „Therapie statt Strafe“ zur Geltung. Man spricht hier von Alternativen zur Bestrafung, welche dazu beitragen sollen, dass sich das Konsumverhalten von Suchtmittel ändert.

In diesem Fall muss sich die betroffene Person dafür bereit erkläre, sich einer zweckmäßigen gesundheitsbezogenen Maßnahme (Therapie) zu unterziehen.

In den Fällen, wo Personen wegen Gewöhnung, das Suchtmittel beschaffen, um selbst zu konsumieren, ist eine Bestrafung nicht immer zweckdienlich. Um den Konsum von Suchtmittel in solchen Fällen einzudämmen, ist die Therapie statt Strafe die richtige Lösung.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Dr. Karim Weber

Rechtsanwalt