Untersuchungshaft

Untersuchungshaft

 

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Die Untersuchungshaft in der Praxis U-Haft genannt, ist eine vorläufige Haft, die reine Sicherungszwecke verfolgt. Doch wie läuft die U-Haft in der Praxis ab?

Spätestens dann muss der Beschuldigte dem Gericht vorgeführt werden, das dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft verhängen kann. Für die Verhängung der Untersuchungshaft besteht keine notwendige Verteidigung, somit muss kein Anwalt zwingend anwesend sein. Erst bei der ersten Haftverhandlung (spätestens 14 Tage nach der Verhängung der Untersuchungshaft) besteht Verteidigerzwang, viel zu spät warnt Strafverteidiger Dr. Karim Weber.

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Die kritischste Zeit sind die ersten 48 Stunden bei der Polizei. Hier ist es wichtig so schnell wie möglich einen Verteidiger zu beauftragen und vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Insbesondere Ersttäter sind nervös und neigen dazu überschießende Geständnisse abzugeben oder sich in Widersprüche zu verwickeln, die später zu einer Verurteilung führen. Fragt die Polizei, ob der Beschuldigte aussagen möchte, gilt die alte Gefängnisweisheit „Sagst ja bleibst da, sagst nein gehst heim“. Der auf Strafrecht spezialisierte Anwalt rät auch dringend vor der Aussage beim Haft- und Rechtsschutzrichter ohne Verteidiger ab.

Für die Verhängung der Untersuchungshaft bestehen 4 zwingende Voraussetzungen:

  • Ein dringender Tatverdacht,
  • ein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr),
  • die Verhältnismäßigkeit zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe muss gewahrt sein,
  • der Zweck der Untersuchungshaft kann nicht durch die Anwendung von gelinderen Mittel erreicht werden.

Die Untersuchungshaft endet spätestens mit der Rechtskraft des Urteils. Grundsätzlich dauert die Untersuchungshaft höchstens 6 Monate. Liegt der Verdacht eines Verbrechens vor, kann die Untersuchungshaft unter bestimmten Umständen bis zu einem Jahr bzw. bei Verdacht eines Verbrechens, das mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, bis zu zwei Jahre dauern.

Strafverteidiger Dr. Karim Weber empfiehlt, dass Enthaftungsanträge und Beschwerden taktisch klug und zum richtigen Zeitpunkt eingebracht werden müssen, um erfolgreich zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untersuchungshaft durch die Fußfessel zu Hause vollzogen werden. Die U-Haft (auch die Anhaltung bei der Polizei) wird zur Gänze auf eine mögliche später ausgesprochene Freiheitsstrafe angerechnet. Rechtsanwalt Dr. Karim Weber, der regelmäßig in Haftsachen vertritt, gibt zu bedenken, dass die Untersuchungshaft und die Haftbedingungen viel schlechter als in der späteren Strafhaft sind.

Dr. Karim Weber berät Sie gerne wie man die Untersuchungshaft vermeidet oder verkürzt.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina
Satish

Rechtsanwältin

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate