Vermieter gibt die Kaution nicht zurück? – Was kann der Mieter tun

Vermieter gibt die Kaution nicht zurück? – Was kann der Mieter tun

 

Artikellänge: 2 Minuten

Immer wieder kommt es vor, dass Mieter die Wohnung zurückgeben und trotzdem keine Kaution erhalten. Doch darf der Vermieter die Kaution einfach so einbehalten? Natürlich nicht…

Innerhalb welcher Frist muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Das Gesetz sieht zwar keine Frist vor innerhalb welcher die Kaution zurückbezahlt werden muss. Trotzdem muss die Rückzahlung unverzüglich erfolgen. Unverzüglich bedeutet in der Regel einige Wochen. Weiters hat der Mieter eine Abrechnung über die Kaution zu erhalten.

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf (einen Teil) der Mietkaution einbehalten, wenn Mietrückstände bestehen oder Schäden an der Wohnung verursacht wurden.

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Wann liegt eine Beschädigung der Wohnung vor?

Beschädigungen in der Wohnung sind wohl einer der häufigsten Gründe, weswegen Vermieter die Kaution einbehalten. Denn wenn Sie einen Schaden in der Wohnung angerichtet haben, dann müssen Sie leider auch dafür aufkommen. Das gilt allerdings nicht für gewöhnliche Gebrauchsspuren. Die normale Abnützung der Wohnung (vereinzelte Bohrlöcher, nicht neu ausgemalen, Kratzer im Parkett etc.) kann ihnen der Vermieter nicht verrechnen. Nur grobe Beschädigungen müssen ersetzt werden. Doch auch hierbei gilt: der Vermieter darf Ihnen nur den Zeitwert, nicht den Anschaffungspreis für eine neue Sache abziehen.

Hier empfiehlt es sich, unbedingt vor Rückgabe der Wohnung Fotos anzufertigen, damit im Streitfall der Zustand der Wohnung bescheinigt werden kann.

Was kann der Mieter tun, wenn die Kaution nicht zurückbezahlt wird?

Wird trotz Aufforderung und Nachfristsetzung die Kaution nicht zurückgezahlt, kann wahlweise eine Mahnklage bei Gericht eingebracht werden oder ein Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt werden.

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung des Verfahrens.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Iman Fatahi

Rechtsanwalt