Wertersatzforderungen bei Parship und ElitePartner unzulässig

Wertersatzforderungen bei Parship und ElitePartner unzulässig

 

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Parship, ElitePartner und viele weitere Singlebörsen locken seit vielen Jahren durch eine äußerst hohe Onlinepräsenz, mit viel Werbung und vermeintlich günstigen Konditionen.

Der Schein trügt allerdings an dieser Stelle, da beide Anbieter innerhalb der Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern eine Wertersatzzahlung verlangen und diese auch nach Beendigung der Probephase verlangen. Aber was ist dieser Wertersatz überhaupt und wo liegt die grundsätzliche Problematik?

Das Prinzip der Wertersatzforderungen bei Parship und ElitePartner

Laut eigenen Angaben stellt die Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern das Herzstück der Plattformen sowie des kostenpflichtigen Service dar und muss aus diesem Grund verrechnet werden. Dabei wird anhand der Anzahl der Kontakte ein anteiliger Wertersatz berechnet, um den Kontakt auf möglichst wenige Mitglieder zu beschränken und für einen funktionalen Service sorgen zu können.

Das Ziel dieser Regelung soll dabei eine Zufriedenheit aller Anwender sein, sodass geschlossene Bekanntschaften nicht grundlos angesammelt werden. Die exakte Summe orientiert sich anschließend an der Laufzeit und der Kontaktgarantie, die sich wiederum auf die Anzahl der Kontakte bezieht. Bei intensiverer Nutzung steigt demnach auch die Vermittlungsgebühr.

Der zweiwöchige Testservice Ihrer Partnervermittlung

Beide Unternehmen bieten ihren Kunden eine zweiwöchige Testphase an, während der auch Sie sich kostenlos vom Angebot der Vermittlung überzeugen können. Dabei ist es völlig irrelevant, für welche Art des Angebots Sie sich im Vorhinein entschieden haben, da das Recht auf die Kündigung in der Probezeit während des festgelegten Zeitraumes jederzeit besteht.

Der besondere Service dieser Möglichkeit ist dabei eigentlich, dass die Kündigung in der Probezeit völlig ohne die Angabe eines konkreten Grundes funktioniert. Für zukünftige Stammnutzer soll dies zu einer gewissen Erleichterung führen, da sie sich schließlich auch nach einem ausführlichen Test des Programms noch immer gegen die Nutzung entscheiden können.

Problematisch ist dabei allerdings, dass auch während dieser Phase bereits Leistungen in Anspruch genommen werden können, für die Parship und ElitePartner grundsätzlich Geld verlangen. Wenn Sie diese bereits vor dem Widerruf genutzt haben, kann es laut eigenen Angaben zu Forderungen kommen, die sich auf die bisher verwendeten Leistungen beziehen. Dies ist rechtlich jedoch mehr als nur etwas kritisch.

Was passiert nach dem Widerruf?

Viele ehemalige Kunden der Singlebörsen erhielten dann allerdings nach dem Rücktritt innerhalb dieser zweiwöchigen Testphase eine hohe Rechnung, die sich auf die bisher vermittelten Kontakte beruft. In Einzelfällen betrugen diese sogar mehr als 300 Euro, wodurch sich ehemalige Kunden doch noch kurzfristig gegen den Rücktritt entscheiden sollten.

Als Berechnungsgrundlage führte Parship damals an, dass sich der Wertersatz aus dem Gesamtpreis für die Mitgliedschaft multipliziert mit dem Verhältnis der Kontakte zusammensetzt. Diese Grundlage ist laut §16 Abs. 1 FAGG allerdings völlig unzulässig, weshalb Sie derartigen Zahlungsanforderungen keinesfalls wirklich nachkommen müssen.

Laut Gesetz darf die geforderte Summe dabei maximal 1-2 Euro pro Tag betragen, eine derart überhöhte Summe im dreistelligen Bereich ist hingegen vollkommen inakzeptabel. Diesbezüglich sind Sie natürlich rechtlich nicht zur Zahlung verpflichtet. Auch bereits gezahlte Beträge können Sie rechtlich problemlos zurückverlangen, indem Sie sich juristisch mit ElitePartner oder Parship auseinandersetzen.

Schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Zahlungsforderungen

Kaum ein Prozess ist hier in Österreich derart sicher wie die Vermeidung Ihrer Wertersatzforderungen. Auch wenn der rechtliche Weg auf den ersten Blick äußerst mühsam und kräftezehrend wirkt, sollten Sie sich gegenüber derartigen Forderungen wehren und sich mithilfe eines fachlich geschulten Rechtsanwalts von den Verursachern selbst nicht weiter unter Druck setzen lassen.

Bereits zahlreiche Verbraucher haben sich gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt gegen die Forderungen von der Partnervermittler gewehrt und konnten sich juristisch durchsetzen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in dieser Situation den rechtlichen Weg zu wählen und sich nicht auf weitere Streitigkeiten einlassen zu müssen. Wir unterstützen Sie durch perfekt auf die Situation ausgelegte Musterschreiben und Beratungen, durch die Sie ohne viel Aufwand vor Gericht ziehen können.

Als Ihr professioneller Partner stehen wir Ihnen diesbezüglich bei allen Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen bestmöglich weiter.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leismer

Rechtsanwalt

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