Wir beraten Sie in allen Belangen des Erbrechts. Ganz egal, ob Sie Ihre Erbfolge vorab planen möchten, oder es bereits zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten gekommen ist, bei uns sind Sie gut aufgehoben.
Von der Errichtung von Schenkungsverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, über die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, bis hin zur Durchsetzung Ihres Erb- oder Pflichtteilsrechts – wenn nötig vor Gericht – unterstützen wir Sie gerne.
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Blogbeiträge zum Erbrecht
Schenkung von Liegenschaften an Angehörige – sind meine Rechte zu Lebzeiten gesichert?
Derzeit ist die steuerliche Belastung im Zuge von Liegenschaftsschenkungen unter Angehörigen so niedrig wie seit langem nicht. Einerseits gibt es keine Schenkungssteuer, andererseits wird der Geschenknehmer grunderwerbssteuerlich bis zu einer Wertgrenze von EUR 250.000,- nur mit 0,5% belastet...
Das Testament – strenge Formerfordernisse zum Schutz des Erblassers
Um sicherszustellen, dass der letzte Wille Beachtung findet, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen. Da letztwillige Verfügungen gravierende Entscheidungen enthalten können, sind für die Errichtung von Testamenten strenge Formvorschriften vorgesehen. Werden diese nicht eingehalten, ist das Testament schnell ungültig – ein Szenario, dass leider sehr oft vorkommt...
Die Patientenverfügung – ist mein Wille im Ernstfall gesichert?
Wenn sich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit die Frage stellt, ob gewisse medizinische Behandlungen – wie etwa lebensverlängernde Maßnahmen - vom Patienten erwünscht sind oder abgelehnt werden, steht man oftmals vor dem Problem, dass der Patient selbst keine Auskunft mehr darüber erteilen kann...
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