Bevor Sie Ihren Ehepartner mit Ihrem Scheidungswunsch konfrontieren, sollten Sie frühzeitig Ihre Ausgangslage mit uns besprechen.
Dies gilt auch, wenn Sie sich grundsätzlich einig sind und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Denn oft werden in Scheidungsvergleichen Rechtsverhältnisse (z. B. Ehegattenunterhalt, Ausgleichszahlung etc.) für ein Leben lang geregelt. Im Gegensatz zum Strafrecht heißt lebenslang im Familienrecht oft wirklich ein Leben lang.
Da die Scheidung ein hoch emotionales Ereignis darstellt, versuchen wir schnell und effizient für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Als erfahrene Familienrechtsanwälte haben wir jedoch keine Scheu davor, auch konfliktreiche Scheidungsverfahren zu führen, um Ihre Interessen mit der nötigen Härte durchzusetzen.
Gerne lösen wir für Sie auch sämtliche familienrechtliche Probleme nach der Scheidung. Insbesondere unterstützen wir unsere Klienten bei Kindesunterhaltsrückständen, Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten oft noch Jahre nach der Scheidung.
Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.
Blogbeiträge zu Familienrecht & Scheidungen
Scheidung – Kinder und Kindeswohl
Für Kinder ist eine Scheidung immer schwierig, egal ob eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung von statten geht. Es sollte vor allem auch auf die Wünsche der Kinder gehört werden, bei welchem Elternteil sie gerne leben möchten oder wie oft sie einen Elternteil besuchen möchten.
Kindeswohlgefährdung durch Schulabmeldung wegen COVID-19-Maßnahmen
Der OGH entschied, dass in einer Schulbesuchsverweigerung seitens der Obsorgeberechtigten eine Kindeswohlgefährdung liegen kann. Im Übrigen haben obsorgeberechtigte Personen einen umfassender Auftrag zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit von minderjährigen Kindern.
Einvernehmliche Ehescheidung: Gläserne Scheidungsfolgenvereinbarung?
Für eine einvernehmlich Ehescheidung muss man bekanntlich eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Diese hat dabei gem. § 55a Abs 2 EheG zwingend eine Einigung der (noch) Ehegatten über Obsorge, Kontaktrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie die Aufteilung des Vermögens, insbesondere auch Liegenschaftsvermögen, zu enthalten ...
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