Bevor Sie Ihren Ehepartner mit Ihrem Scheidungswunsch konfrontieren, sollten Sie frühzeitig Ihre Ausgangslage mit uns besprechen.
Dies gilt auch, wenn Sie sich grundsätzlich einig sind und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Denn oft werden in Scheidungsvergleichen Rechtsverhältnisse (z. B. Ehegattenunterhalt, Ausgleichszahlung etc.) für ein Leben lang geregelt. Im Gegensatz zum Strafrecht heißt lebenslang im Familienrecht oft wirklich ein Leben lang.
Da die Scheidung ein hoch emotionales Ereignis darstellt, versuchen wir schnell und effizient für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Als erfahrene Familienrechtsanwälte haben wir jedoch keine Scheu davor, auch konfliktreiche Scheidungsverfahren zu führen, um Ihre Interessen mit der nötigen Härte durchzusetzen.
Gerne lösen wir für Sie auch sämtliche familienrechtliche Probleme nach der Scheidung. Insbesondere unterstützen wir unsere Klienten bei Kindesunterhaltsrückständen, Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten oft noch Jahre nach der Scheidung.
Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.
Blogbeiträge zu Familienrecht & Scheidungen
Strafbarkeit der Scheinehe
In den letzten Jahren wurde das Fremdenrecht deutlich verschärft. Auch Asylverfahren werden vermehrt negativ entschieden. Sind illegale und strafbare Scheinehen eine verlockende Alternative zu Asylverfahren? Der Schwarzmarkt blüht. Preise zwischen € 7.000 und € 20.000 sind nicht ungewöhnlich.
Verschuldensscheidung zu Lasten des Ehemannes, trotz Seitensprungs der Ehefrau?
Die Ehefrau wurde bei einer sexuellen Beziehung mit einem anderen Mann erwischt, sitzt weinend und ratlos bei ihrem Rechtsanwalt und ist kurz davor den für sie nachteiligen Scheidungsvergleichsvorschlag des Ehemannes zu akzeptieren. Dieser beinhaltet selbstverständlich einen wechselseitigen Unterhaltsverzicht...
Gutgläubiger Unterhaltsverbrauch eines Studenten oder Rückzahlung an den Vater?
Der Vater war aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in Höhe von 530 EUR verpflichtet. Der Sohn leistete nach der Matura bis 31.3.2015 den Zivildienst. Er begann bereits parallel dazu an der Universität Wien ein Bachelorstudium...
Ihre Erstberatung!
Sie haben eine konkrete Rechtsfrage? Gerne bieten wir Ihnen eine rechtliche Erstberatung zu einem fairen Pauschalpreis an.
Rufen Sie uns an!
Gerne vereinbaren wir
mit Ihnen ein Erstgespräch, oder geben sofort am Telefon Auskunft zu Ihrer Rechtsfrage.
Schreiben Sie uns!
Schildern Sie Ihre Anliegen und Rechtsfragen in einer E-Mail. Wir klären Sie über die nötigen Schritte und unsere Leistungen auf.
Ihren Termin buchen!
Vereinbaren Sie Ihren Termin ganz einfach telefonisch mit uns. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen und Sie vertreten zu dürfen.