Strafrecht – G&L Rechtsanwälte

Strafrecht – G&L Rechtsanwälte2022-08-23T23:57:30+02:00

Angeklagte werden in der Hauptverhandlung vom vorsitzenden Richter oft mit den einleitenden Worten „das Geständnis ist der wichtigste Milderungsgrund“ belehrt. Unsere Strafverteidiger warnen davor, dass das Geständnis in der Praxis jedoch auch der wichtigste Verurteilungsgrund ist. Weder im Ermittlungsverfahren noch in der Hauptverhandlung sollten voreilige oder überschießende Geständnisse abgelegt werden. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen gebrauch und klären Sie mit uns Ihre Ausgangslage ab. Wir stellen umgehend einen Antrag auf Akteneinsicht und sichten sämtliches belastendes und auch entlastendes Aktenmaterial.

Wir verteidigen seit Jahren in sämtlichen gerichtlichen Strafsachen dazu zählen bspw. Gewaltdelikte, Suchtmittestrafrecht, Sexualdelikte und Vermögensdelikte. Als Strafverteidiger begleiten wir Sie durch das ganze Strafverfahren. Wir vertreten Sie bei der Einvernahme durch die Polizei, bei der Bekämpfung der Untersuchungshaft, verteidigen Sie in der Hauptverhandlung und notfalls vertreten wir Sie auch im Rechtsmittelverfahren.

Unsere berufliche Verschwiegenheitspflicht, die dem Beichtgeheimnis gleichgestellt ist, ermöglicht es Ihnen sich Ihrem Strafverteidiger anzuvertrauen, egal wie schlimm das Verbrechen auch sein mag. Denn „das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.“

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Blogbeiträge zu Strafrecht

Hundebiss: Haftung des Hundehalters

Der Hundehalter haftet für die Folgen einer Verletzung. Ein Hundebiss kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Hundehalters führen. Als Hundehalter sind zahlreiche rechtliche Pflichten zu beachten, daher ist es unbedingt empfehlenswert sich von einem auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Strafverfahren gegen Jugendliche

Nicht selten kommen auch junge Menschen mit dem Gesetz in Konflikt, denn ab 14 Jahren werden diese auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Hier gilt es Abweichungen zum Erwachsenenstrafrecht zu beachten. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz.

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